Aufgabengebiet
einer Hundetherapeutin:
Aufgaben sind Problemfälle aller Art, egal ob Zerstörungswut, Bissigkeit, Nicht-Allein-Bleiben Können, Dominanzverhalten, Blinde oder taube Hunde usw.
Die Aufgabe umfasst Beratung, Analyse und Behebung der ungewünschten Verhaltensmuster.
Die Mitarbeit der jeweiligen Hundebesitzer ist für eine sinnvolle Therapie unbedingt notwendig, insbesondere da die meisten „Fehlverhalten“ von Hunden auf Unkenntnis ihrer Besitzer beruhen (Missverständnisse).
Beim ersten Mal Vorsprechen mit Ihrem Hund wird zuerst der Hund analysiert (Vorgeschichte, Art des Fehlverhaltens und Ursache). Ich mache mir ein Bild von Ihrem Hund, führe einige Tests mit dem Hund (in Ihrem Beisein) durch.
Dann kommt der Besitzer dran, wie geht er auf den Hund ein, wie reagiert er bei Fehlverhalten, wie gehen die anderen Familienmitglieder damit um.
Es werden sehr viele auch private Fragen gestellt und es ist sehr wichtig diese so ehrlich wie möglich zu beantworten, denn alles zusammen ergibt ein ziemlich klares Bild darüber wo das Problem liegt.
Alle Auskünfte Ihrerseits unterliegen der Schweigepflicht.
Nach dieser ersten Sitzung mit Ihrem Hund und Ihnen, werden Ihnen schon die ersten wichtigen Schritte mitgeteilt bzw. Ihnen auch erklärt warum Ihr Hund so handelt und wie Abhilfe geschaffen werden kann.
Nun liegt es an Ihnen ob Sie bereit sind alles Notwendige zu unternehmen um wieder ein gutes Familienmitglied zu bekommen.
Natürlich ist es in manchen Fällen von Nöten, auch die Lebensgewohnheiten des Besitzers zu ändern, aber wie gesagt, ohne Mithilfe geht gar nichts. Darüber müssen sich alle Beteiligten voll im Klaren sein.
Je nachdem wie die Therapie ausschaut, werden weitere Sitzungen teilweise in größeren Abständen nötig sein. In manchen Fällen reicht ein einmaliger Besuch.
Als Hilfsmittel werden –je nachdem- folgende Mittel eingesetzt:
Halti, 5-mtr. Leinen, Pfeifen, Master Plus, Aboi Stop, Homöopathika, Bachblüten, in seltenen Fällen Wurfkette
Es werden grundsätzlich keine Stachelhalsbänder, elektr. Geräte welche auf Schmerz abzielen und ähnliches verwendet. Grundsätzlich wird das Tierschutzgesetz eingehalten. Es werden keine Hunde zum Zwecke der gesteigerten Aggression gegen Mensch und/oder Tier ausgebildet (Schutzhundausbildung usw.).
So genannte „Kampfhunde“ sind zur Ausbildung/Therapie nur mit gültigem Negativzeugnis zugelassen!
Als meine zusätzliche Eigenschaft als Sachverständige Gutachterin für das Hundewesen, bin ich berechtigt Wesenstest durchzuführen und Negativzeugnisse auszustellen. Ebenso biete ich interessierte Hundebesitzer Sachkundenachweisseminare mit Abschlussprüfung an.
Ebenso werden angeboten: