Als Sachverständige Gutachterin für das Hundewesen ist man berechtigt gutachterliche Stellungnahme im Sinn von Art. 37 LStVG durchzuführen. Das Erstellen von einem Negativzeugnis bedarf großer Sorgfalt und Durchführung von folgenden Tests:
Ausgeschlossen werden muss eine Aggressivität gegen Menschen und Tiere.
Wie reagiert der Hund auf Fremde (Annäherung,
Berührung des Besitzers)?
Wie reagiert der Hund auf andere Tiere,
rennende Kinder/Jogger, beim Ballspielen usw.?
Ist der Hund dem Besitzer gegenüber
dominant/ungehorsam?
Kann der Besitzer den Hund beherrschen?
Wie geht der Hundebesitzer mit dem Hund
um?
Erkennt der Besitzer bei seinem Hund Fehler
in der Erziehung bzw. wurde der Hund erzogen?
usw.
Jeder kann ein Negativzeugnis in Auftrag geben, man muss nicht unbedingt einen "Kampfhund" haben. Stellen Sie Sich folgende Situation vor:
Der Hund springt einen Fremden an, die Jacke zerreißt, der Fremde erstattet Anzeige gegen den Halter, die Sache wird einem Rechtsanwalt übergeben (Gemeinde schaltet sich ein). Der Halter ist besser bedient ein Negativzeugnis über seinen Hund machen zu lassen um zu bestätigen, das der Hund nicht allgemeingefährlich ist.
Als Gutachterin bin ich verpflichtet, das Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen zu erstellen auch wenn sich bei den Tests herausstellen sollte, dass der Hund doch nicht so harmlos ist und der Besitzer sich ein anderes Ergebnis erwartet. Das Original bekommt der Auftraggeber des Gutachtens, eine Kopie verbleibt bei mir unter Verschluss.
Die Tests sind zu bestehen, wenn der Hund nicht wirklich gefährlich ist. In der Abschlussbemerkung gebe ich Empfehlungen für eventuelle Verbesserungen der Erziehung des Hundes an.
Haben Sie Interesse? Dann schreiben Sie mir eine E-Mail oder rufen Sie mich an!